Die Talsperre

Die Thülsfelder Talsperre, zwischen 1924 und 1927 im Rahmen von Notstandsarbeiten entstanden, ist die einzige Tieflandsperre Deutschlands.
Vorrangig erfüllt sie wasserwirtschaftliche Funktionen. Sie dient dem Hochwasserschutz des unterhalb gelegenen Flusstales. Dort wird der Hochwasserschutz für die Orte Thüle, Friesoythe, Kampe, Harkebrügge und Barßel sichergestellt.
Auf Grund ihres Alters und des Zustandes der Dämme und Bauwerke wurde die Thülsfelder Talsperre von 2002 bis 2006 mit einem Aufwand von 15 Millionen € saniert.
Die Talsperre liegt inmitten eines seit 1937 bestehenden, 467 ha großen Naturschutz-gebietes. Bei normalem Pegelstand (22,5 Meter üNN) beträgt die Wasserfläche 165 ha, bei einem Anstieg um nur einen Meter bereits 275 ha.
Dem Besucher bietet sich ein malerischer See, ohne große Staumauern oder steile Uferbereiche, mit waldreicher Umgebung und reicher - zum Teil bedrohter – Vogel- und Pflanzenwelt.
Mit seinen Inseln, versumpften Seitenarmen, den Sandstränden und den vielen kleinen Buchten ist der See Ziel vieler Erholungssuchender.
Ob Angler, Naturliebhaber oder Badegast, jeder findet an der „Thüle” etwas Besonderes.

 

Köderfische sind für Eigenbedarf (max. 10 Stück unter 15 cm) von der Regelung ausgeschlossen. Das Mindestmaß für den Wels ist bis auf unbestimmte Zeit aufgehoben. Der Wels ist dem Gewässer auf jedem Fall zu entnehmen!
Artenschonzeiten für Hecht und Zander: 01.02. bis 31.05. einschließlich. In diesem Zeitraum ist das Angeln mit Fischstücken oder ganzen Fischen nicht erlaubt.
Das Angeln mit Kunstködern (Blinker, Wobbler, Spinner, Fliege, etc.) ist vom 1.2. bis einschließlich 15.6. nicht erlaubt.
Das Angeln ist verboten: In der Soeste zwischen den Brücken "Dreibrücken" und Brücke in Neumühlen.
Das Angeln ist ausschließlich in dem Bereich zwischen den roten Pfeilen auf der Lagekarte der Thülsfelder Talsperre erlaubt. Andere Bereiche dürfen zum Angeln nicht betreten werden.

                                                                ( Anklicken für größere Darstellung )

Das Hineinwaten in die Talsperre während der Zanderlaichzeit (01.02. bis 15.06.) ist untersagt.
Die Thülsfelder Talsperre ist ein Naturschutzgebiet. Es gelten die

Bestimmungen der Naturschutzverordnung in der derzeit gültigen Fassung uneingeschränkt

mit den verschiedensten Auflagen, z.B.:

  • kein offenes Feuer
  • kein Grillen
  • kein Zelten

Kontakt

Geschäftsstelle:

Angelfischerverband im LFV Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 4
26121 Oldenburg

Telefon 0441/ 801 335
Fax 0441/ 81791
Email: info(at)lfv-weser-ems.de

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